Fragen und Antworten

Finden Sie hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Geldwäschegesetz (GwG) sowie zum Thema Steuern. Gern beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen!

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HIT Hanseatische Service Treuhand GmbH

Geldwäschegesetz

Was ist eine Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz?

Für viele Produkte und Dienstleistungen ist eine sogenannte Legitimationsprüfung, das POSTIDENT-Verfahren, erforderlich. Das POSTIDENT-Verfahren bezeichnet eine Methode der sicheren persönlichen Identifikation Ihrer Person durch die Mitarbeiter der Deutschen Post und dient unter anderem zur Feststellung Ihrer Identität bei einer Online-Eröffnung von Konten und Depots.

Was zunächst als lästige Formalität erscheint, ist ganz einfach und dient vor allem Ihrer Sicherheit, damit niemand auf die Idee kommt, in Ihrem Namen online Produkte zu erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Geldwäschegesetz schreibt der HIT Treuhand zudem eine Feststellung der Personalien vor.

Wie erfolgt die Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz?

Seit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes (GwBekErgG oder auch GwG) am 21. August 2008 unterliegt der Markt der geschlossenen Fonds, hier in der Regel die Treuhandgesellschaft, welche als Treuhänder für Anleger geschlossener Fonds fungiert, diversen Pflichten des neuen Geldwäschegesetzes. Die Identifizierungspflichten nach dem Geldwäschegesetz werden auf vertraglich gebundene Vermittler geschlossener Fonds, die z. B. Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c bzw. § 34 f GewO sind, übertragen.

Die Identifizierung muss vor der Annahme der Beitrittserklärung durchgeführt werden. Näheres kann den jeweiligen Beitrittsunterlagen des Anbieters entnommen werden. Einen Identifizierungsnachweis für durch uns betreute Fonds finden Sie auf der Seite Formulare.

Sofern die Identifizierung nicht direkt durch den Vermittler des Fonds durchgeführt werden kann, steht Ihnen das POSTIDENT-Verfahren zur Verfügung. Das POSTIDENT-Formular der HIT Treuhand können Sie in unserem Formularcenter auswählen und herunterladen.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, das POSTIDENT-Verfahren bequem online durchzuführen.

Wie kann die Identifizierung nachgeholt werden?

Die Beitrittserklärung eines Anlegers darf nach dem Geldwäschegesetz erst dann durch die Treuhand angenommen werden, wenn der Anleger ordnungsgemäß identifiziert wurde und alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Sollte die Identifizierung noch fehlen, kann diese mit einem gesonderten Identifizierungsnachweis durch den Beteiligungsvermittler und den Anleger nachgeholt werden.

Einen Identifizierungsnachweis für durch uns betreute Fonds können Sie in unserem Formularcenter herunterladen.

Sofern die Identifizierung nicht direkt durch den Vermittler des Fonds durchgeführt werden kann, steht Ihnen das POSTIDENT-Verfahren zur Verfügung.

Steuerfragen

Was sind Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten?

Sonderbetriebsausgaben/Sonderwerbungskosten sind alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise Notarkosten, Beratungskosten, Kosten für die Fahrten zu Gesellschafterversammlungen und Zinsen/Gebühren einer Fremdfinanzierung.

Pauschalen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Bitte lassen Sie sich Kosten quittieren (z. B. Porto) und schreiben Sie Eigenbelege – z. B. mit wem, wann und warum telefoniert wurde.

Für die Geltendmachung von Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten sind Originalbelege erforderlich, da das Finanzamt Kopien nicht anerkennt.

Grundsätzlich können Sie bis zur Betriebsprüfung der Gesellschaft Sonderbetriebsausgaben und -einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten nachmelden. Bitte beachten Sie jedoch, dass verspätet eingegangene Meldungen nicht sofort berücksichtigt werden können. Die Nachmeldung nach Einreichung der Steuererklärung ist zwar grundsätzlich möglich, sie verursacht aber eine erhebliche Zeitverzögerung in der Anerkennung von bis zu mehr als einem Jahr. Sobald die Feststellungsbescheide bestandskräftig geworden sind, ist die nachträgliche Berücksichtigung aufgrund verspäteter Meldung ausgeschlossen. In diesem Fall würden Ihnen Ihre persönlichen Sonderbetriebsausgaben/Sonderwerbungskosten steuerlich verloren gehen.

Die uns mitgeteilten Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen bzw. Sonderwerbungskosten dürfen nicht noch einmal in Ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben werden.

Weitere Fragen

Erfolgt eine Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister?

Die Anleger sind unter den Voraussetzungen des Gesellschaftsvertrages berechtigt, ihre unmittelbare Eintragung als Kommanditisten in das Handelsregister zu verlangen.

Sofern ein Anleger die persönliche Eintragung wünscht, fallen für ihn unter anderem folgende Kosten an:

  • Notargebühren für die Unterschriftsbeglaubigung

Bitte fordern Sie zu diesem Zweck das Formular „Handelsregistervollmacht“ bei uns an.

Über Ihre persönliche Eintragung in das Handelsregister werden Sie von uns schriftlich informiert.

Haftet der Kommanditist im Außenverhältnis?

Die Haftung des Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist auf die im jeweiligen Gesellschaftsvertrag festgelegte und entsprechend jeweils im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt. Soweit das Kapitalkonto eines Kommanditisten, z. B. durch Auszahlungen, unter diese Haftsumme sinkt, lebt die Haftung gemäß § 172 HGB insoweit, höchstens bis zur eingetragenen Haftsumme, wieder auf.

Kann eine Beteiligung oder anderweitige Kapitalanlage auf Dritte übertragen werden?

Die Anteile an einer Fondsgesellschaft oder andere Kapitalanlagen können gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Vertrages auf Dritte übertragen werden. Nähere Bedingungen erfahren Sie im jeweiligen Vertragswerk, das im jeweiligen Verkaufsprospekt abgedruckt ist. Eine teilweise Übertragung ist dabei regelmäßig nur zulässig, wenn der Anteil eine Mindesthöhe nicht unterschreitet und durch den im Vertrag festgelegten Betrag ohne Rest teilbar ist. Unter gleicher Voraussetzung ist eine Übertragung der Anteile durch Schenkung oder Erbfall möglich. Ein Übertragungsantrag kann bei uns angefordert werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Übertragungen Übertragungsgebühren anfallen und eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz vorzunehmen ist.

Wie funktioniert die Übertragung der Kapitalanlage im Falle einer Erbschaft?

Um die Übertragung einer Kapitalanlage auf Sie als Erben vornehmen zu können, bitten wir Sie, uns eine Ausfertigung des Erbscheins oder ein vom Gericht beglaubigtes Testament mit beglaubigter Abschrift des Eröffnungsprotokolls zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass auch im Erbfall eine Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz vorzunehmen ist.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, uns über Änderungen zu informieren:

Brief, Telefax oder E-Mail: Sie können uns Änderungen (wie Name, Anschrift) per Brief, Telefax oder E-Mail mitteilen. Bankverbindungen und Vollmachten müssen uns schriftlich oder per Telefax mit Ihrer Unterschrift mitgeteilt werden.

info@hit-treuhand.de